Viele Unternehmen erwartet unter Umständen schon bald eine böse Überraschung. Sie sind nicht darauf vorbereitet, dass im kommenden Jahr ein neues Gesetz für elektronische Zahlungen gilt: Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Zahlungsunfähigkeit führen.
Ab dem 1. Februar 2014 müssen elektronische Zahlungen durchgängig im neuen SEPA-Format abgewickelt werden. Das bedeutet: Überweisungen im alten Format werden dann nicht mehr dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Von der Umstellung betroffen sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben, etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung. »Es ist fünf vor zwölf: Wer nicht rechtzeitig auf SEPA umstellt, dem droht die Zahlungsunfähigkeit«, unterstreicht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Die meisten Firmen sind jedoch davon überzeugt, dass sie nicht von SEPA betroffen sind und bereiten sich deshalb nicht auf die Umstellung vor. Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bundesbank kennen drei Viertel (76 Prozent) aller Firmen den Begriff SEPA nicht und nur jedes zehnte Unternehmen weiß, worum dabei inhaltlich geht.
Nach Ansicht von Rohleder sollte die Bundesregierung alle Betroffenen besser informieren und auch die Verbraucher nicht aussparen. So werden zum Beispiel Überweisungen ins Ausland für Privatpersonen viel einfacher. Das hilft allerdings wenig, denn bisher kann kaum ein Bankkunde mit Begriffen wie BIC (die neue internationale Bankleitzahl) und IBAN (die neue internationale Kontonummer) etwas anfangen. Besonders deutlich wird das im internationalen Vergleich. So werden hierzulande bisher nur rund sieben Prozent aller Überweisungen von Verbrauchern und Unternehmen im neuen Format getätigt; in Finnland oder Slowenien sind es fast 100 Prozent.
Der Bitkom hat jetzt einen SEPA-Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum neuen Verfahren veröffentlicht. Er steht kostenlos auf der Webseite des Verbandes zur Verfügung.