Gegen-Checks nur sporadisch
- Frühwarnnetz deutscher Kreditinstitute hat Lücken
- Gegen-Checks nur sporadisch
Eine Überprüfung der Geschäftsbeziehungen des potenziellen Bankkunden, wie es die Geldwäscherichtlinie künftig vorsieht, findet momentan nur bei 28 Prozent der Kreditinstitute statt. Ein besonderes Gefährdungspotenzial stellen so genannte politisch exponierte Personen (PEPs) dar. Dies sind Personen in öffentlichen Positionen. Sie stammen in der Regel aus Ländern, in denen Korruption weit verbreitet ist. Der Grund für die strengeren Kontrollen: Werden Fälle von Geldwäsche aus diesem Kundenkreis bekannt, kann das Image der Banken starken Schaden nehmen. Das erhöhte Risikopotenzial der PEPs haben allerdings noch nicht alle Geldwäschebeauftragten in den Instituten erkannt. Lediglich die Hälfte der Banken prüft vor der Aufnahme eines Neukunden, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt, nur ein Viertel weitet die Überwachung auf bestehende Kundenbeziehungen aus.
Auch die vorhandenen Kontrollmethoden sind häufig nicht sicher genug. Für das Überwachen von PEPs gleichen 44 Prozent der befragten Institute Kundendaten mit Datenbanken privater Anbieter ab, beispielsweise World Check oder World Compliance. Jede zehnte befragte Bank verwendet derartige Listen nur sporadisch. Um dem Risiko zu begegnen, wird eine einfache Listenprüfung zukünftig nicht mehr ausreichen. Hier sind strengere Prozesse zum Erkennen von PEPs notwendig.
Weitere Defizite bestehen bei der konzernweiten Geldwäscheprävention. Denn Banken müssen gemäß der 3. EU-Geldwäscherichtlinie sämtliche Maßnahmen zur Abwehr von Geldwäsche nicht nur im Mutterhaus gewährleisten - die Regelungen gelten auch für sämtliche Tochtergesellschaften. 29 Prozent der Institute entsprechen der künftigen Gesetzesvorgabe derzeit noch nicht. Denn in vielen Fällen wurden die Vorkehrungen zum Erkennen von Geldwäsche noch nicht in vollem Umfang auf alle Tochterfirmen erstreckt. Bis Dezember 2007 müssen diese Lücken jedoch geschlossen sein.
Deutlich weiter sind deutsche Banken mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in ihren Auslandsfilialen: In 91 Prozent der befragten Institute werden die ausländischen Niederlassungen dezentral mit eigenen Geldwäschebeauftragten organisiert. So können beispielsweise Schulungen der Mitarbeiter effektiver durchgeführt werden und lokale Bestimmungen in die Geldwäscheprävention einfließen. Bereits jetzt haben 82 Prozent der Institute die Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung in vollem Umfang eingeführt. 18 Prozent sind noch dabei, ihre Sicherheitsvorkehrungen in den Geschäftsstellen außerhalb der Landesgrenzen umzusetzen.
Das effektive Aufspüren ungewöhnlicher Transaktionen sowie das Identifizieren insbesondere politisch exponierter Personen können nur IT-gestützte Lösungen zuverlässig leisten. Dessen ist sich auch ein Großteil der befragten Geldwäschebeauftragten bewusst. In 78 Prozent der Banken sind inzwischen Softwarelösungen im Einsatz, die nach Anhaltspunkten für ungewöhnliches Verhalten bei Zahlungen suchen.
Noch zu selten investieren die Banken allerdings in elektronische Kontrollsysteme, die Zahlungsströme in Echtzeit überwachen. Nicht einmal die Hälfte der Institute greift auf derartige Systeme zurück. Viele Geldwäschebeauftragte in Banken setzen die Kosten und Risiken einer unzureichenden IT-Unterstützung nicht ins Verhältnis. Der Preis für IT-gestützte Geldwäscheprävention ist nach wie vor das Hauptargument gegen entsprechende Investitionen.
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