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Aktuelle Rechts-News

Gebrauchtsoftware: Spezialfall Öffentliche Hand

Die Software-Industrie zieht immer öfter vor Gericht, wenn Gebraucht-Lizenzhändler ihre Geschäftsmodelle konterkarieren. Besonders für die Öffentliche Hand gilt es deshalb, sich vor dem Kauf von »used software« genau zu informieren.

Autor:Redaktion connect-professional • 27.10.2008 • ca. 0:55 Min

Das Geschäftsmodell von Usedsoft, der Handel mit »gebrauchten« Software-Lizenzen, ist rechtlich umstritten.

Der Selectvertrag zwischen BDI und Microsoft

Gebraucht-Software im öffentlichen Vergabeverfahren

Immer mehr Einkäufer der öffentliche Hand, die sich an die Vorgaben des Vergaberechts zu halten haben, kommen in Argumentationsnotstand, wenn sie von Gebrauchtwarenhändlern, insbesondere von der Firma Usedsoft, bedrängt werden. Diese kritisiert nicht ganz ohne Recht den Einkauf von Microsoftlizenzen ausschließlich über die so genannten Selectverträge.

Der Selectvertrag:

Der Selectvertrag ist ein zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft abgeschlossener Rahmenvertrag, der die Rahmenkonditionen wie Geltungsbereich, Preisrabatte, Laufzeit etc. für den Kauf von Microsoftizenzen festlegt. Im Vertrag werden Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Grundlage berechtigte Einrichtungen MS-Produkte von autorisierten Handelspartnern beziehen können. Der Select-Vertrag bildet keine Grundlage für den direkten Erwerb von MS-Produkten. Im Select-Vertrag werden keine Produktpreise für den Endkunden vereinbart. Der Einkauf erfolgt über MS-Large-Account Reseller (LAR). Es existieren in der Bundesrepublik aktuell mehr als zehn LAR. Beitrittskunde kann nur eine berechtigte Einrichtung werden, die sich verpflichtet, Lizenzen im Wert einer Mindestsumme gemäß dem Punktssystem von Microsoft zu beziehen. Für berechtigte Einrichtungen, die diese Mindestvoraussetzung nicht erfüllen, gibt es die Möglichkeit, zu einem bestehenden und geöffneten Rahmenvertrag zuzutreten (Zutritt zum Beitritt, „Zutrittskunden“). Die Preise können sich während der Laufzeit des Select- Vertrages durch Änderung der zugrundeliegenden Preisliste und in Abhängigkeit vom beauftragten Volumen verändern.