Neben der Konjunkturentwicklung und der schwierigen Margensituation beschäftigt die Ebay-Händler weiterhin das scheinbar unendliche Thema Abmahnungen. So haben sämtliche von dem Online-Auktionshaus befragte Profi-Verkäufer in den letzten drei Jahren im Durchschnitt zwei Abmahnungen erhalten. Lediglich 21 Prozent erkannten hinter der Abmahnung ein berechtigtes Interesse zur Beseitigung eines Rechtsverstoßes. Die überwiegende Mehrheit von 79 Prozent sah in dem Rechtsmittel dagegen in erster Linie in Instrument mit dem Ziel, leicht Geld zu verdienen. Weitere 40 Prozent vermuten auch, dass die Abmahnung eingesetzt wurde, um Wettbewerber gezielt zu behindern. Unabhängig von dem Grund der Mahnung waren die Folgen in vielen Fällen gravierend: 43 Prozent der Befragten geben an, dass ihnen durch Abmahnungen bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist. Für 13 Prozent waren die damit verbundenen finanziellen Forderungen sogar existenzbedrohend. So verwundert es auch nicht, dass sich ganze 96 Prozent für eine Veränderung des geltenden Abmahnrechts aussprechen. An erster Stelle steht dabei die Reduzierung der Kosten für eine Abmahnung (94 Prozent) sowie auch die Einschränkung des Kreises der Abmahnberechtigten (65 Prozent).