Neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet

Kein Breitband für alle

31. Oktober 2011, 9:04 Uhr | Folker Lück
Verabschiedet: Bundestag beschließt Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (Teaserfoto: Julia Nowak-Katz, Foto: Marc-Steffen Unger/Dt. Bundestag)

Der Bundestag hat zahlreiche Neuerungen in Sachen Telekommunikation beschlossen: Hotline-Warteschleifen dürfen künftig nichts mehr kosten, Netzbetreiber dürfen Kundendaten ziemlich lange speichern und manche Regionen werden auf schnelles Internet wohl ewig warten müssen.

Gemischt fielen die Reaktionen auf die vor wenigen Tagen beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes aus: Lobbyverbände wie der Bitkom oder der Breko sind größtenteils zufrieden, die Verbraucherschützer jubeln über Teilerfolge. Wenig erfreut sind ländliche Regionen mit nach wie vor schlechter Internetanbindung: Eine Universaldienst-Verpflichtung zum Anschluss aller Haushalte ans Breitbandnetz, wie von der CDU ursprünglich angekündigt, wird es insbesondere auf Druck der FDP auch künftig nicht geben.

Die Branchenverbände VATM, BREKO und der Zusammenschluss Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA lobten die Regierungskoalition für ihren »Weitblick«, von einer Universaldienst-Verpflichtung der Provider zum Anschluss aller Haushalte ans Breitbandnetz zunächst abzusehen. Nach Einschätzung von VATM-Präsident Gerd Eickers werde ohnehin die neue LTE-Mobilfunkgeneration nicht nur das Internet aufs Land bringen, sondern auch mittelfristig Glasfaser ins Dorf.

Vom Gesetzgeber neu geschaffene Möglichkeiten zur Mitnutzung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur für die Glasfaserverlegung werden nach Einschätzung von BREKO-Präsident Ralf Kleint dafür sorgen, dass der zuletzt etwas ins Stocken geratene Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigt werde. Bis zum Jahresende wird es hierzulande voraussichtlich 27,5 Millionen Breitbandanschlüsse geben. Allerdings ist der Begriff »Breitband« relativ: Bei 66,9 Prozent der Nutzer liegt die Übertragungsgeschwindigkeit aus dem Netz bei maximal sechs MBit/s.

Hotline-Warteschleifen müssen künftig kostenlos nutzbar sein, zudem müssen Verbraucher vorab über die voraussichtliche Wartezeit informiert werden. Für die Umsetzung dieser Regelungen haben die Anbieter 12 Monate Zeit. Bei der Regelung zur Kostenfreiheit von Warteschleifen befürchtet VATM-Präsident Eickers allerdings Schwierigkeiten: »Durch technische Hindernisse und eine zu kurze Übergangsfrist kann es dazu kommen, dass Servicenummern nicht mehr erreichbar sind«.


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