Neues Telekommunikationsgesetz verabschiedet

Kein Breitband für alle

31. Oktober 2011, 9:04 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kabelnetze von Störungen bedroht

Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA kritisiert indes, das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll. Dies habe zur Folge, dass die Bundesnetzagentur bei der Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen müsse. Beeinträchtigungen des Fernsehempfangs durch den Start des neuen Digitalradios hätten im Sommer gezeigt, wie wichtig es sei, derlei Auswirkungen schon vor Inbetriebnahme neuer Funkanwendungen zu identifizieren.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert, dass die Koalition die dreimonatige Frist zum Aufbewahren von Verbindungs- und Standortdaten zur Abrechnung zwischen verschiedenen Telekommunikationsdienstleistern ohne Begründung in letzter Sekunde gestrichen hat. Dadurch könnten Telekommunikationsanbieter Daten länger zu speichern, als es bei der Vorratsdatenspeicherung erlaubt war. Die Grünen forderten die Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 in einem offenen Brief auf, schnellstmöglich offenzulegen, welche Kundendaten zu Abrechnungs- oder anderen Betriebszwecken gespeichert werden.


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