Ebay-Nutzer müssen nicht für Einkäufe haften, die Fremde illegal über ihren Account tätigen. Für den Handel kann das teure Folgen haben.
Wenn sich Fremde unberechtigt Zugang zu einem Ebay-Konto verschaffen und darüber Einkäufe tätigen, muss der eigentliche Besitzer des Accounts nicht für den dabei entstehenden Schaden einstehen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Ebay-Nutzer seine Daten nicht fahrlässig gefährdet hat, indem er sie beispielsweise zuvor an andere Personen weitergebeben hat. Das hat das Landgericht Gießen jetzt entschieden (AZ 1 S 337/12). Im vorliegenden Fall hatte ein Verkäufer einen Ebay-Nutzer verklagt, der bei ihm ein Notebook ersteigert hatte. Das Notebook war noch vor der Bezahlung bei ihm persönlich abgeholt worden, allerdings nicht vom Ebay-Nutzer, wie sich später herausstellte. Der Händler war deshalb der Ansicht, der Beklagte müsse ihm das Geld für das Gerät bezahlen. Das Gericht widersprach dieser Sichtweise jedoch und wies die Klage ab. Nur wenn der Account-Inhaber absichtlich oder fahrlässig einem Zweiten die Nutzung seines Ebay-Kontos erlaubt, könne er auch für dessen Einkäufe haftbar gemacht werden. Dies war jedoch nicht Fall, offensichtlich war der Account gehackt worden.
Mit diesem Urteil stärkt das Gericht die Position der Verbraucher in Zeiten, da die Angriffe verschiedenste Nutzerkonten stetig zunehmen. Für den Handel birgt es allerdings einige Probleme und mögliche finanzielle Risiken. So ist es nicht immer leicht - oder überhaupt möglich - herauszufinden, wer gerade wirklich einen Account benutzt und ob ein Zugang eventuell kompromittiert wurde. Der Händler kann aber laut dem Urteil nicht automatisch davon ausgehen, dass der Account nur vom tatsächlichen Inhaber benutzt wird. Deshalb hätte er sich in diesem Fall etwa bei der Übergabe des noch nicht bezahlten Laptops davon überzeugen müssen, dass der Abholer tatsächlich auch der Ebay-Nutzer ist. Dazu hätte er beispielsweise den Personalausweis des Abholers überprüfen können. In anderen Fällen dürfte es für Händler jedoch erheblich schwieriger sein herauszufinden, ob ein Käufer auch der tatsächliche Inhaber eines Accounts ist. Inwieweit das Urteil auch auf andere Account-Diebstähle übertragen werden kann, bleibt unklar. Die gleiche Problematik tritt beispielsweise auch bei illegalen Downloads über Rechner und Netzwerk-Zugänge, sowie bei Phishing- und Spam-Mails oder Bestellungen per Email auf.