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Strenge rechtliche Regelung der Kurzarbeit

Autor:Redaktion connect-professional • 4.5.2009 • ca. 0:50 Min

Selbst Grossist Ingram Micro greift in der aktuellen Situation zu Kurzarbeit
Selbst Grossist Ingram Micro greift in der aktuellen Situation zu Kurzarbeit

Natürlich kann Kurzarbeit nur eine Möglichkeit darstellen, saisonal oder konjunkturell bedingte Schwächephasen zu überbrücken. Bislang galt dies für 18 Monate, künftig für bis zu 24 Monaten. Vorausgesetzt, die Kurzarbeit wurde rechtzeitig angemeldet. Denn einfach von einem Moment auf den anderen kann kein Unternehmen seine Mitarbeiter auf verkürzte Arbeitszeit bei entsprechend geringeren Bezügen setzen. Vorausgesetzt die Kurzarbeit – für den ganzen Betrieb oder einzelne Bereiche – ist zuvor mit dem Betriebsrat beziehungsweise den Mitarbeitern vereinbart worden, muss das Unternehmen den Antrag auf Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Dann kann zu dem vorher bekannt gegebenen Zeitpunkt die Kurzarbeit eingeführt werden.

Für die Unternehmen bietet dieses Instrument die Möglichkeit, vor allem die Produktion beziehungsweise Vertrieb an die derzeitige konjunkturelle Situation anzupassen, ohne Personal entlassen zu müssen. Und das für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten, wobei jederzeit der Vollbetrieb wieder in Gang gesetzt werden kann. Zudem sparen die Unternehmen Lohn- und Lohnnebenkosten. Nach den neuesten Beschlüssen werden die Sozialkosten ab dem sechsten Monat zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen (bisher zu 50 Prozent). Bilden sich während der Kurzarbeitsphase die Mitarbeiter weiter, übernimmt die BA sofort die kompletten Sozialabgaben.