Zum Inhalt springen

Kompensation für die Arbeitnehmer

Autor:Redaktion connect-professional • 4.5.2009 • ca. 0:40 Min

Auch bei Systemhaus Bechtle wird kurzgearbeitet
Auch bei Systemhaus Bechtle wird kurzgearbeitet

Wichtig bei der Einführung von Kurzarbeit ist, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass der Arbeitsausfall auf gesetzlich anerkannte Ursachen beruht, wie beispielsweise wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungsverhältnisse). Zudem muss der Arbeitsausfall unvermeidbar sein, der Betrieb also alles getan haben, um ihn zu beheben oder zu vermindern.

Die Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit von der BA Kurzarbeitergeld von mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (bei Kindern im Haushalt sind es 67 Prozent). Dabei bezieht sich das Kurzarbeitergeld nur auf den Anteil der Arbeitszeit, die durch die Kurzarbeit weggefallen ist. Beispiel: Bei 40 Prozent Arbeitsausfall zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt für 60 Prozent der Arbeitszeit und die BA das Kurzarbeitergeld für 40 Prozent.

Beschäftigungspolitisch kann Kurzarbeit Entlassungen verhindern. Für die Arbeitgeber hat dies zudem den Vorteil, dass zeit- und kostenintensive Suche nach geeignetem Personal bei späterer Vollauslastung des Unternehmens entfällt.