Auf die Frage, was die wichtigste Maßnahme sei, die ein Arbeitgeber durchführen kann, um das Vertrauen der Angestellten in die Arbeitgeberselbstverpflichtung zum Schutz der Privatsphäre zu steigern, nannten die Befragten ‚klare Kommunikation’ als Antwort.
26 Prozent sagten, dass die wichtigste Maßnahme seitens der Arbeitgeber detaillierte Erklärungen darüber seien, was der Zweck der Sichtbarkeit von bestimmten Informationen auf dem Gerät ist und wie sie persönliche Inhalte von beruflichen Inhalten trennen. Diese Maßnahme präferierten insbesondere deutsche Arbeitnehmer. 34 Prozent der deutschen Teilnehmer wählten diese Antwort.
20 Prozent möchten, dass ihre Arbeitgeber von ihnen eine schriftliche Erlaubnis einholen, bevor diese auf jegliche Daten auf dem Gerät zugreifen.
18 Prozent würden eine schriftliche Mitteilung darüber bevorzugen, was ihr Arbeitgeber sehen kann und was nicht.
18 Prozent möchten eine schriftliche Zusage, dass ihr Arbeitgeber nur auf Unternehmensdaten zugreifen und nicht auf persönliche Informationen.
15 Prozent möchten eine schriftliche Anfrage von ihrem Arbeitgeber, mit der die Firma das Einverständnis der Angestellten einholt, bevor sie auf Daten auf dem Gerät zugreift, die keinen beruflichen Bezug haben.