Wie bei jeder Änderung der Rechtslage, die sich auch auf die Gestaltung der Online-Angebote, Verkaufspräsenzen und Rechtstexte auswirkt, drohten auch bei den mit dem neuen Kaufrecht 2022 verbundenen Änderungen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände, warnt Amereller. Dies gelte, wenn die notwendigen Anpassungen gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig umgesetzt werden.
„Gerade die nahenden Änderungen in Bezug auf die Mängelrechte des Verbrauchers dürften für zahlreiche Abmahnungen sorgen, wenn die Händler diese nicht korrekt in Ihren Shops und Rechtstexten umsetzen“, so Amereller. Künftig könnten ferner Bußgelder durch noch zu schaffende Wettbewerbsbehörden sowie Individualansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen als Konsequenzen drohen. Im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Sanktion von Wettbewerbsverstößen befinde sich einiges im Umbruch.
Nicht zu unterschätzen sei auch, dass unwirksame Regelungen zu Nachteilen bei geschlossenen Verträgen führten.
Neben Abmahnung sieht er noch weitere nachteilige Konsequenzen: „Wer sich als Händler zum Beispiel im Bereich der Neuregelungen hinsichtlich der Mängelrechte des Käufers nicht an die neuen Vorgaben hält, stellt sich vertraglich schlechter, als er will (und muss). Werden AGB und der Bestellablauf nicht an die neuen Vorgaben anpasst, dann wird auch beim Verkauf von gebrauchten Waren die Regelgewährleistung von 2 Jahren greifen und negative Abweichungen in Bezug auf die Beschaffenheit gelten als nicht wirksam vereinbart, so dass der Käufer (trotz Kenntnis und trotz Erwähnung der Mängel bzw. Abweichungen) gegen den Händler Gewährleistungsrechte geltend machen kann.“
Online-Händler müssten sich daher trotz des ohnehin anstrengenden Jahresendgeschäfts unbedingt auch mit dem Thema beschäftigen, so sein Fazit: „Wegen des neuen Kaufrechts 2022 hat nahezu jeder Online-Händler Handlungsbedarf, was die Gestaltung seiner Rechtstexte und des Bestellvorgangs sowie das Handling von Gewährleistungsfällen anbelangt.“