(Online-)Recht und Management

Ratgeber: Markenrechte im Internet

21. Dezember 2010, 14:38 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Beispielrechnung Markenanmeldung

Um zum Beispiel eine Marke mit Schutzwirkung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anzumelden, kann grundsätzlich sowohl ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) als auch bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) gestellt werden.

Eine Anmeldung bei den beiden letztgenannten Institutionen ist allerdings mit höherem Aufwand und auch höheren Kosten verbunden. Ist also lediglich eine Schutzwirkung für Deutschland gewünscht, reicht zunächst die Anmeldung beim DPMA aus.

Die Anmeldegebühren beim DPMA betragen 300 Euro. Wenn die Anmeldung bevorzugt behandelt und damit schneller bearbeitet werden soll, muss das sogenannte beschleunigte Verfahren gewählt werden. Dieses kostet dann zusätzlich 200 Euro.

Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig verlängert werden. Dazu ist lediglich spätestens sechs Monate vor Ablauf der zehn Jahre die Verlängerungsgebühr von 50 Euro zu entrichten.

Die Anmeldung einer deutschen Marke in vier Klassen kostet also für die Schutzdauer von zehn Jahren im beschleunigten Verfahren vor dem DPMA: 300 Euro Anmeldegebühren (für bis zu drei Klassen) + 100 Euro für jede zusätzliche Klasse ab der vierten zuzüglich 200 Euro Beschleunigungsgebühr macht 600 Euro.


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  2. Der frühe Vogel
  3. Abwehranspruch
  4. Herkunftsfunktion
  5. Nutzung
  6. Beispielrechnung Markenanmeldung

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