Respektvolle, eindeutige Formulierungen

Rechnungen anmahnen – aber richtig!

25. Januar 2017, 10:03 Uhr | Andrea Fellmeth-Schlesinger
Mahnungsschreiben: Gelbe Karte für säumige Kunden
© by-studio | Fotolia

Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Doch nur wenige Unternehmer wissen, wie man richtig mahnt. Viele fürchten sogar, dadurch Kunden zu verschrecken.

Fast alle Unternehmer kennen die Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht begleichen. Ob Groß- oder Kleinunternehmer, es betrifft alle gleichermaßen. Doch bei einigen von ihnen kann ein solches Kundenverhalten sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden.

»Als Unternehmer hat man es auch ein Stück weit selbst in der Hand, das Zahlungsverhalten der Kunden zu lenken. Und zumindest diese Möglichkeiten sollte man kennen und zu nutzen wissen«, rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, eindringlich.

Ein erster Schritt sei, die eigene Sichtweise gegenüber Mahnungen zu ändern: »Nach meiner Erfahrung tun sich noch viel zu viele Unternehmer schwer damit, die säumigen Kunden konsequent zu mahnen, aus Angst, diese für immer zu verschrecken. Doch die Erfahrung zeigt auch, dass das Gegenteil der Fall ist: Ein konsequentes Mahnwesen wird zumeist als Zeichen für ein gutes Firmenmanagement gewertet und somit eher positiv wahrgenommen.«


  1. Rechnungen anmahnen – aber richtig!
  2. Zahlungserinnerung oder Mahnung?
  3. Was gehört in eine Mahnung?
  4. Wann ist eine Mahnung möglich?
  5. Muss man mahnen?
  6. Was tun, wenn Mahnen keinen Erfolg hat?

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