»Große Unwägbarkeiten«

Rechtliche Stolperfallen beim Handel über Amazon

23. Januar 2012, 14:35 Uhr | Nadine Kasszian

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden den Händlern Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform anzubieten.

Online-Händlern wird es nicht leicht gemacht bei Amazon ihre Waren einzustellen ohne sich auf rechtliches Glatteis zu begeben. Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Stolperfallen zusammengefasst und beleuchtet, worauf Händler achten müssen.

Welche Widerrufsfrist muss bei Amazon verwendet werden?

Die Widerrufsbelehrung im Rahmen des Fernabsatzes kann entweder eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder von einem Monat beinhalten. Welche Frist konkret zu verwenden ist, richtet sich nach § 355 Abs. 2 BGB:

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.

Bei Amazon kann nach Auffassung des LG Stralsund grundsätzlich die 14-tägige Frist verwendet werden, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere müssen die Händler-AGBs bestimmen, dass mit der Absendung der Bestellung bei Amazon noch kein Vertrag zustande kommt, sondern erst dann, wenn die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail des Händlers angenommen wird.

Wird diese Regelung in den AGB des Händlers nicht getroffen und kann der Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht gemäß Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB unterrichtet werden oder kann ihm die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet werden, so muss bei Amazon die Widerrufsfrist von einem Monat verwendet werden.

Dieses Problem steht in engem Zusammenhang mit der Frage ob Händler-AGBs bei Amazon rechtskonform eingebunden werden können.


  1. Rechtliche Stolperfallen beim Handel über Amazon
  2. Sind Preisangaben auf Amazon rechtskonform darstellbar?
  3. Kann diese Bewertung auch für die Fälle des Affiliate-Marketing bei Amazons PartnerNet gelten?
  4. Nachträgliche Änderung der Artikelbeschreibung
  5. Rechtsverletzung durch ein falsches Produktfoto?
  6. Stellt die Mitbenutzung der EAN (bzw. GTIN bzw. ASIN) einen Wettbewerbsverstoß dar?
  7. Ist eine rechtskonforme Einbindung der Händler-AGB/ Widerrufsbelehrung auf Amazon überhaupt möglich?

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Amazon Web Services

Matchmaker+