»Große Unwägbarkeiten«

Rechtliche Stolperfallen beim Handel über Amazon

23. Januar 2012, 14:35 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Rechtsverletzung durch ein falsches Produktfoto?

Worauf darf sich der Kunde beim Kauf verlassen? Auf die Produktbeschreibung, auf das Produktfoto oder auf beides? Angenommen in der Beschreibung ist von einem No-Name Produkt die Rede auf dem Artikelbild ist aber ein Markenartikel abgebildet. Darf der Kunde dann damit rechnen einem Markenartikel geliefert zu bekommen?

In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH im Rahmen eines Ebay-Angebots entschieden, dass das Produktfoto Auswirkungen auf die Beschaffenheitsvereinbarung der verkauften Ware hat. Im konkreten Fall sollte ein Auto ohne Standheizung verkauft werden, auf dem Artikelfoto war jedoch eine Standheizung abgebildet. Nach Ansicht des BGH hat der Käufer auch einen Anspruch auf die Standheizung, da nicht kenntlich gemacht worden ist, dass das Auto ohne die Standheizung verkauft werden sollte. Diese Entscheidung ist auch auf Produktfotos von Amazon übertragbar. Deshalb müssen Händler gut aufpassen, wenn Sie sich an ein bereits gelistetes Produkt »dranhängen«. Ist auf dem Produktfoto ein Markenartikel abgebildet und wird in der Artikelbeschreibung nichts weiter zur Ware ausgeführt, so schuldet der Händler die Lieferung des abgebildeten Markenprodukts.


  1. Rechtliche Stolperfallen beim Handel über Amazon
  2. Sind Preisangaben auf Amazon rechtskonform darstellbar?
  3. Kann diese Bewertung auch für die Fälle des Affiliate-Marketing bei Amazons PartnerNet gelten?
  4. Nachträgliche Änderung der Artikelbeschreibung
  5. Rechtsverletzung durch ein falsches Produktfoto?
  6. Stellt die Mitbenutzung der EAN (bzw. GTIN bzw. ASIN) einen Wettbewerbsverstoß dar?
  7. Ist eine rechtskonforme Einbindung der Händler-AGB/ Widerrufsbelehrung auf Amazon überhaupt möglich?

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