Alle Händler, die ihre Produkte sowohl im eigenen Online-Shop als auch bei Ebay oder ähnlichen Plattformen verkaufen, können ebenfalls aufatmen: Die Widerrufsfrist beträgt zukünftig auch hier 14 Tage, wenn man sich an die Vorgaben des Gesetzes hält.
Für die 14tägige Widerrufsfrist ist es im Regelfall auch weiterhin erforderlich, dass dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wurde. Allerdings gilt, dass eine Widerrufsbelehrung in Textform, welche unverzüglich nach Vertragsschluss an den Verbraucher übersandt wird, identisch mit einer Belehrung bei Vertragsschluss ist, wenn der Unternehmer bereits im Online-Shop bzw. auf der Ebay-Artikelseite klar und verständlich über das Widerrufsrecht ausführlich informiert.
Wenn Sie sowohl im Shop (bzw. auf der Artikelseite bei Ebay) die gesetzlichen Musterbelehrungen als auch in der automatisch via E-Mail unmittelbar nach Vertragsschluss verschickten Bestellbestätigung, erfüllen Sie diese Voraussetzungen.