Neuregelung tritt jetzt in Kraft

Widerrufsrecht: Darauf müssen Sie achten

11. Juni 2010, 14:13 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Rückgaberecht bei Ebay

Zum 11. Juni 2010 können auch Ebay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen. Ob dies bisher bereits möglich war, ist seit langer Zeit umstritten.

Unterlassungserklärungen kündigen?

Eine weitere Konsequenz des neuen Widerrufsrechtes ist, dass alte abgegebene Unterlassungserklärungen evtl. gekündigt werden können und sollten. Für welche Unterwerfungsverträge dies gilt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierbei immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So ist z.B. der genaue Wortlaut der Unterlassungserklärung entscheidend. Sollten Sie einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, die auch das Widerrufsrecht betrifft, empfehlen wir unbedingt eine anwaltliche beraten lassen.

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  1. Widerrufsrecht: Darauf müssen Sie achten
  2. 14 Tage Widerrufsfrist auch bei Ebay
  3. Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
  4. Rückgaberecht bei Ebay

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