Zum 11. Juni 2010 können auch Ebay-Händler ihren Kunden anstatt des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht einräumen. Ob dies bisher bereits möglich war, ist seit langer Zeit umstritten.
Eine weitere Konsequenz des neuen Widerrufsrechtes ist, dass alte abgegebene Unterlassungserklärungen evtl. gekündigt werden können und sollten. Für welche Unterwerfungsverträge dies gilt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierbei immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So ist z.B. der genaue Wortlaut der Unterlassungserklärung entscheidend. Sollten Sie einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, die auch das Widerrufsrecht betrifft, empfehlen wir unbedingt eine anwaltliche beraten lassen.
Detaillierte Informationen zum neuen Widerrufsrecht gibt es in einem kostenlosen Whitepaper von Trusted Shops, das Sie hier kostenlos herunterladen können.