Neuregelung tritt jetzt in Kraft

Widerrufsrecht: Darauf müssen Sie achten

11. Juni 2010, 14:13 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme

Da es bislang aufgrund der Vertragsschlussregelung bei Ebay unmöglich ist, den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren, ist es bisher auch nicht möglich, dort einen Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu verlangen.

Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber nachgebessert und hat entschieden, dass es künftig ausreichend ist den Verbraucher über das Widerrufsrecht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu belehren, um einen Wertersatzes für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung geltend machen zu können. Allerdings muss auch hier der Verbraucher zuvor im Online-Auftritt (also im Shop bzw. auf der Ebay-Artikelseite) klar und verständlich über diese Widerrufsfolge hingewiesen werden.

Auch hier reicht es aus, sowohl im Shop (bzw. auf der Artikelseite) und in der automatisch via E-Mail unmittelbar nach Vertragsschluss verschickten Bestellbestätigung die gesetzlichen Muster zu verwenden. Aufgrund eines EuGH-Urteils vom 03.09.2009 werden die Vorschriften zum Wertersatz aber wohl noch dieses Jahr geändert, was eine erneute Anpassung der Musterbelehrungen zur Folge haben wird.


  1. Widerrufsrecht: Darauf müssen Sie achten
  2. 14 Tage Widerrufsfrist auch bei Ebay
  3. Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
  4. Rückgaberecht bei Ebay

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