Vier Wochen, dreißig Tage oder ein Monat? Auch wenn hier für den Laien kein Unterschied erkennbar ist, konnte die falsche Angabe der Widerrufsfrist für Ebay-Händler bisher schnell eine teure Abmahnung bedeuten. Durch eine Neufassung des Widerrufsrechts wird nun Klarheit geschaffen. Wir sagen Ihnen, was Sie noch beachten müssen.
Abmahnungen, Ratlosigkeit und Verwirrung - bislang taten sich Online-Händler schwer, korrekt über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zu belehren. »Das lag vor allem daran, dass selbst die vom Bundesjustizministerium bereitgestellte Musterbelehrungen von den Gerichten für unwirksam gehalten wurden«, erklärt Martin Rätze, Wirtschaftsjurist beim E-Commerce Vertrauensdienstleister Trusted Shops. Diese Unsicherheit wurde nun zum 11. Juni 2010 beseitigt. Seit heute gilt ein Gesetz, mit dem die Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend neu geordnet wurden. Hier die wesentlichen Änderungen für Onlinehändler:
Die Musterwiderrufs- sowie die Musterrückgabebelehrung erhalten den Rang eines formellen Gesetzes und verlieren ihre größte Schwäche: Die Angreifbarkeit durch die Instanzgerichte.
Das Gesetz stellt unumwunden klar, dass Händler, die das Muster verwenden, zutreffend über das dem Verbraucher zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehren. Damit erhalten die Händler erstmals Rechtssicherheit in Bezug auf das Widerrufsrecht, da weder das BGB noch das EGBGB von den Gerichten nicht für unwirksam erklärt werden können.
Händler, die nach dem 11. Juni den Verbraucher noch mit dem alten Muster und damit nicht mehr existenten Vorschriften belehren, verhalten sich wettbewerbswidrig und können dafür abgemahnt werden. Außerdem beginnt wegen der fehlerhaften Belehrung über den Fristbeginn die Widerrufsfrist für Verbraucher nie zu laufen.
Daher ist zu empfehlen, die Belehrung im Shop umzustellen. Zwar könnte eine Abmahnung, die um 8 Uhr morgens am 11. Juni ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein. Allerdings muss die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung immer im Einzelfall geprüft werden.