Lars, but not Least

Bitkom kritisiert EuGH-Urteil

14. Mai 2014, 13:26 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Unternehmen als Hüter der Pressefreiheit

Darüber hinaus ist es wohl auch grundsätzlich etwas weit gegriffen, sich im Namen der Konzerne auf die Pressefreiheit zu berufen. Denn das Hauptinteresse eines Suchmaschinenanbieters besteht eben nicht darin, der Öffentlichkeit entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu müssten sie jeden Link einzeln prüfen und abwägen. Das tatsächliche Interesse der Konzerne besteht schlichtweg darin, mit der massenhaften Sortierung, Verknüpfung und zur Verfügung Stellung dieser Informationen aus anderen Quellen selbst Gewinn zu erwirtschaften. Ein zweifelsohne legitimes Geschäftsmodell, das zudem die Informationsmöglichkeiten des Internets voran bringt. Dennoch ist das Interesse damit kein nicht primär der qualifizierten Information geschuldetes, sondern dem eigenen Gewinnstreben verpflichtet.

Im vorliegenden Fall ging es um die Löschung zu Daten über eine Zwangsversteigerung beim Kläger, die im Onlinearchiv einer Zeitung lagern. Der Vorgang ist über 15 Jahre her – eine Zeit, bei der wohl journalistisch davon ausgegangen werden kann, dass das Interesse außerhalb einer Archivierung nicht mehr vorliegt. Die Zeitung muss die Daten deshalb auch nicht löschen. Sie publiziert sie allerdings auch nicht mehr täglich aufs Neue. Diese Informationen hingegen mit aktuellen Kontexten zur Person zu verknüpfen, die mit der damaligen Sache nichts zu tun haben, wäre auch journalistisch äußerst zweifelhaft. Insofern kann man das Urteil durchaus auch als eine Stärkung der Pressefreiheit sehen. Denn der EuGH traut es der Presse offenbar eher zu, das öffentliche Informationsbedürfnis gegen den Datenschutz abzuwägen, als den Suchmaschinenanbietern.

Der Bitkom dürfte also statt der Abschaffung der Informations- und Pressefreiheit durch den EuGH – ganz entsprechend seiner Struktur - in Wahrheit viel mehr Angst davor haben, dass die Geschäfte einiger Mitglieder mit Datensammlungen in Zukunft ausgehebelt werden könnten.


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