Remote Work mit Privatgeräten

Bring dein eigenes

28. April 2021, 7:00 Uhr | Carsten Mickeleit/wg

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Work-Life Balance und rechtlicher Rahmen

Der Erfolg von Remote Work und Home-Offices fußt auch auf respektvoller Kommunikation. Wenn Vorgesetzte zu Unzeiten Beschäftigte kontaktieren, um Dinge anzusprechen, die auch bis zum nächsten Tag warten könnten, dann mindert dies die Akzeptanz neuer Arbeitskonzepte erheblich. Die Nutzung der „Später senden“-Funktion von Outlook kann hier helfen, die unterschiedlichen Arbeitszeiten im Home-Office auszugleichen. Auch die technischen Anforderungen sollten Unternehmen aufeinander abstimmen: Seltene Linux-Versionen auf dem Desktop sind ähnlich hinderlich wie Mobilgeräte mit exotischen Betriebssystemen.

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Ein weiterer Stolperstein ist der gesetzliche Rahmen. Für den Fall, dass Beschäftigte, und sei es auch nur aus Versehen, das geschäftliche E-Mail-Konto zu privaten Zwecken nutzen, sollten sie unbedingt dem §88 TKG zugestimmt haben. Andernfalls wäre es unrechtmäßig, Spam-Filter und Ähnliches einzusetzen. Der Arbeitgeber sollte die Belegschaft über alle Aspekte in Hinblick auf den Datenschutz aufklären und klar darlegen, welche Eingriffe er auf dem Gerät des Angestellten vornehmen kann. So muss er klarstellen, dass es nicht ausreicht, das Gerät mit der PIN 1234 zu schützen. Auch Dinge, die eigentlich im Sinne der Beschäftigten liegen, sollte das Unternehmen klar benennen. So kann die IT-Abteilung beispielsweise bei Verdacht auf Verlust des Geräts den Bildschirm sperren oder den geschäftlichen Bereich ohne Nachfrage löschen. Zudem sollte das Unternehmen mit der Belegschaft vereinbaren, dass es den geschäftlichen Bereich auch beim Ende des Arbeitsverhältnisses löschen darf.

Bei aller Technik: Keine Lösung kann alles abfangen. Ist es zum Beispiel für die Geschäftsprozesse hilfreich, die Kamera einzusetzen, etwa im Rahmen einer Schadensbegutachtung, dann kann das System vermutlich diese Fotos nicht von privaten Fotos unterscheiden. Gleiches gilt für PDF-Dokumente. Doch das ist kein BYOD-typisches Problem, denn auch mit geschäftlichen Geräten kann ein Mitarbeiter private Fotos aufnehmen. Aber ein BYOD-Vertrag kann hier ein guter Anlass sein, um zu vereinbaren, dass Beschäftigte private Inhalte nicht in das Unternehmensnetzwerk einbringen und umgekehrt auch Unternehmensdaten nicht privat verwenden.
Abgesehen vom Datenschutz gilt für alle Remote-Work-Bereiche, dass sich Arbeitgeber wie Arbeitnehmer an die geltenden Arbeitszeitregelungen halten. Durch die Möglichkeit, auch noch spät schnell die eine oder andere E-Mail zu beantworten, ist das mitunter eine echte Herausforderung. Und letztendlich müssen sich beide Seiten einigen, wie mit einem Geräteverlust umzugehen ist, denn dann ist der Beschäftigte eventuell nicht mehr arbeitsfähig. Soll er für den Ersatz aufkommen, gibt es eine Versicherung oder stellt das Unternehmen Ersatzgeräte?

 

 


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