Schon aus Compliance-Gründen könne Unternehmen dies nicht egal sein, mahnt Markus Wolfer, Head of Sales DACH bei Cryptshare, und weist auf die DSGVO und das Geheimnisschutzgesetz hin. Letzteres ist noch ziemlich neu, zwingt Unternehmen aber durch eine geänderte Definition von Geschäftsgeheimnissen dazu, diese nun aktiv zu schützen – bislang war das nicht vorgeschrieben, schon das berechtigte Interesse des Unternehmens an der Geheimhaltung einer wertvollen Information reichte aus, dass diese als Geschäftsgeheimnis galt.
Weit größer dürften aber die Auswirkungen der DSGVO sein, die Unternehmen zum sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Sie müssen etwa wissen, welche personenbezogenen Daten sie erfasst haben, wo diese lagern und wie diese verarbeitet werden – ein unkontrolliertes Teilen liefe dem komplett zuwider. Ein dediziertes Enterprise File-Sharing kann daher helfen, die Kontrolle über personenbezogene Daten im Unternehmen zu behalten und den Dokumentationspflichten der DSGVO nachzukommen. »Die Geschäftsleitung ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO und anderer Compliance-Vorschriften und es drohen empfindliche Strafen, die bei Verstößen immer häufiger mit hohen Geldbußen geahndet werden«, warnt Detlef Schmuck, Geschäftsführer von Teamdrive.
Allerdings stehen viele Unternehmen vor der Frage, ob amerikanische Cloud-Services mit der DSGVO in Einklang zu bringen sind. Deren Anbieter haben mittlerweile zwar größtenteils Rechenzentren innerhalb der EU eröffnet, doch der im vergangenen Jahr verabschiedete Cloud Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) verpflichtet sie, dort gespeicherte Daten auf Verlangen von US-Behörden herauszugeben (siehe Kasten). »Wir verschreiben uns einer maximal möglichen Transparenz bezüglich der Datenanfragen, die wir erhalten«, versichert Simon Aldous und betont, dass Dropbox sich für Gesetze stark mache, die die Privatsphäre von Nutzern schützen.