Neue Anforderungen durch moderne Arbeitsmodelle

Software macht das Netzwerk intelligent

22. September 2016, 9:23 Uhr | Ulrike Garlet

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Aus für die Störerhaftung

Stefan Herrlich, Geschäftsführender Gesellschafter bei Lancom
Stefan Herrlich, Geschäftsführender Gesellschafter bei Lancom
© Lancom

Einen weiteren Schub dürfte die Verbreitung der WLAN-Technologie nun durch das Ende der sogenannten Störerhaftung bekommen, die Bundestag und Bundesrat in diesem Sommer beschlossen haben. Bislang konnten Betreiber von WLAN-Hotspots dafür haftbar gemacht werden, wenn Dritte ihr Netz für illegale Zwecke missbrauchten. Diese deutsche Rechtsbesonderheit galt bisher als größtes Hindernis beim Aufbau einer flächendeckenden Hotspot-Landschaft. Tatsächlich ist hierzulande frei zugängliches Internet im Vergleich zu anderen Ländern kaum verbreitet. Einer Studie des Verbandes der Internetwirtschaft eco zufolge kommen in Deutschland auf 10.000 Einwohner gerade einmal zwei Hotspots. In Großbritannien sind es dagegen 28.

Nach der Gesetzesänderung können Hotspot-Anbieter nun – zumindest in der Theorie – nicht mehr für Gesetzesverstöße der Nutzer ihres Internetzugangs haftbar gemacht werden. Obwohl unter Experten umstritten ist, ob das neue Gesetz wirklich zuverlässig vor Abmahnungen schützt, begrüßt mit 85 Prozent eine große Mehrheit der Deutschen die Abschaffung der Störerhaftung. Das hat eine Studie ergeben, die das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag des Netzwerkherstellers Lancom durchgeführt hat. Die Zahl der Gegner der Gesetzesänderung ist dagegen gering: Lediglich sechs Prozent sprechen sich gegen ein Ende der Störerhaftung aus. 70 Prozent der Skeptiker sind der Meinung, dass es für Kriminelle ohne WLAN-Störerhaftung einfacher wird, unerkannt ins Internet zu gelangen, 65 Prozent befürchten mehr illegales Filesharing.

Gut der Hälfte (51 Prozent) der 1.004 Umfrageteilnehmer rechnen bereits kurzfristig mit einer deutlichen Verbesserung der Hotspot-Abdeckung. Vor allem gastronomische Betriebe und Dienstleister werden nach Einschätzung der Deutschen mehr Hotspots zur Verfügung stellen. Auch viele Netzwerkhersteller begrüßen das neue Gesetz und rechnen mit einem verstärkten Absatz ihrer Access Points und Hotspot-Lösungen. »Wir bei Lancom bewerten das Gesetz positiv und freuen uns, dass für den Aufbau von WLAN-Hotspots endlich die nötige Rechtssicherheit herrscht«, so Stefan Herrlich, Geschäftsführender Gesellschafter bei Lancom.


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  2. Aus für die Störerhaftung
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