Datenschutz, Bitkom

Alternativen zu Safe Harbor

27. Januar 2016, 12:51 Uhr | Markus Kien, funkschau (Quelle: Bitkom)

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bitkom-Forderungen und Ausblick

"Für die Unternehmen besteht auch nach einer Umstellung von Safe Harbor auf andere Regelungen keine Rechtssicherheit", so Dehmel. Die EU-Datenschutzbehörden prüfen derzeit, welche Auswirkungen das Safe-Harbor-Urteil aus Ihrer Sicht auf Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules haben. Anfang Februar wollen sie sich zu den generellen Möglichkeiten für Datentransfers in die USA äußern. "Die Datenschutzbehörden müssen das europäische Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten durchsetzen, aber gleichzeitig den Anforderungen einer global vernetzten Wirtschaft gerecht werden", fordert Dehmel.

Aus Sicht des Bitkom sind Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules eine wirksame Grundlage, um den Datenschutz von EU-Bürgern in den USA zu gewährleisten. Die EU-Datenschutzaufsichtsbehörden dürfen die Verträge prüfen und Verstöße ahnden. Zudem haben die Betroffenen ein Beschwerde- und Klagerecht bei Aufsichtsbehörden und Gerichten in Europa.

Aus Sicht des Bitkom sollten Standardvertragsklauseln und Corporate Binding Rules bis auf weiteres gültig bleiben. Mittelfristig müssten sich die EU und die USA beim Zugriff auf Daten ihrer Bürger im Gastland auf vergleichbare rechtliche Standards verständigen. Entsprechende Vereinbarungen könnten in ein neues Safe-Harbor-Abkommen einfließen, über das derzeit zwischen EU-Kommission und US-Regierung verhandelt wird.

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