Nach Telefonica hat jetzt auch Vodafone einen Eilantrag gegen die 5G-Frequenzauktion eingereicht. Damit wird es immer unwahrscheinlicher, dass die Versteigerung wie geplant im März stattfinden kann.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundesnetzagentur im März wie geplant die Frequenzpakete für den 5G-Mobilfunk versteigern kann, wird immer geringer. Eine Woche nach Telefonica hat jetzt auch Vodafone vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die Auktion eingereicht. Genau wie im Fall Telefonica soll der Eilantrag sicherstellen, dass die Versteigerung ausgesetzt wird, bis ein schon im vergangenen Jahr in Gang gebrachtes Verfahren gegen die Vergaberegeln abgeschlossen wurde. Sollte das Verwaltungsgericht einem der beiden Eilanträge stattgeben, würde das also eine monatelange Verzögerung bedeuten. Zunächst müsste dann die entsprechende Klage abgehandelt werden. Anschließend müsste die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln dem Urteil entsprechend ändern und den Auktionsprozess neu starten.
Vodafone und Telefonica sind nicht die einzigen, die rechtlich gegen die Auktion und ihre Bedingungen vorgehen, insgesamt sind vor dem Kölner Verwaltungsgericht neun Klagen anhängig. In den meisten Fällen richten Sie sich gegen die Vergaberegeln. So sehen sich etwa alle drei großen Netzbetreiber durch die Ausnahmeregeln für neue Anbieter benachteiligt. Diese gestehen Neueinsteigern etwa deutlich längere Fristen für den Aufbau der Netze und zu erreichende Abdeckung zu. Waren diese Zugeständnisse zunächst nur theoretischer Natur, wurden sie durch den Einstieg von 1&1 Drillisch in das Auktionsverfahren inzwischen konkret. Das dürfte auch ein Grund sein, warum die etablierten Anbieter jetzt die Dringlichkeit ihrer Klagen verschärfen.