Patentstreit um Entsperr-Geste

BGH entscheidet gegen Apple

26. August 2015, 16:25 Uhr | Lars Bube
© dolphfyn - fotolia

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von Apple genutzte Wisch-Geste zum Entsperren der iPhones keinen Patentschutz genießt. Damit verliert Apple diesen Monat schon den zweiten wichtigen Patentstreit.

In einem seit Jahren schwelenden Patentstreit zwischen Apple und seinen Konkurrenten Samsung und Motorola (Lenovo) hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Bundesrichter folgten in ihrem Urteil einer vorangegangenen Entscheidung des Bundespatentgerichts und entzogen Apple das Patent für die typische Wisch-Geste zum Entsperren des Touch-Bildschirms bei seinen mobilen Geräten. Nach Ansicht des BGH beruht das Patent nicht auf einer erfinderischen Leistung und ist damit nichtig. In ihrer Begründung stützen sich die Richter vor allem darauf, dass auch andere Hersteller bereits vor Apple eine entsprechende Geste genutzt haben. Apple habe dieses bekannte Prinzip mit dem vorgegebenen Balken also lediglich noch um eine grafische Hilfestellung erweitert, so der BGH. Zumindest in Deutschland ist damit der Weg für andere Hersteller frei, die Entsperrung-Lösung ebenfalls zu nutzen.

Für Apple war es diesen Monat bereits die zweite bittere Niederlage in einem wichtigen Patentverfahren. Erst vor wenigen Tagen hatte das US-Patentgericht empfohlen, dem Hersteller nach einem ebenfalls jahrelang andauernden Streit das Patent auf das Design der iPhones und Tablets zu entziehen. Die Entscheidung freute besonders Samsung. Zu Beginn des Rechtsstreits hatten mehrere Richter zunächst Apple Recht gegeben und Verkaufsverbote sowie eine milliardenschwere Strafe gegen die Koreaner verhängt.


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