Hintergrund für den Konflikt zwischen der Bundesnetzagentur und Brüssel ist die Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde, bei der Berechnung der Terminierungsentgelte auch weiterhin die sogenannten Gemeinkosten zu berücksichtigen. Dazu zählen vor allem die Investitionen für den Aufbau und Erhalt der Breitbandnetze. Dieser sachgerechte Ansatz der Bundesnetzagentur werde von der Europäischen Kommission aber in Frage gestellt, da sie den nationalen Regulierungsbehörden im Wege einer sogenannten Empfehlung aufgetragen hat, Gemeinkosten künftig zu ignorieren. „Dadurch würde insbesondere der Ausbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung in erheblichem Maße verzögert“, sagt Rohleder. Für die Kapazitätserweiterung bestehender Infrastrukturen, den Aufbau neuer Netze und die Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien seien Milliarden-Investitionen erforderlich. Ohne eine Berücksichtigung der Gemeinkosten würden Investitionen in neue Infrastrukturen für Unternehmen gänzlich unattraktiv werden, da eine Refinanzierung verhindert würde.
„Allein der Mobilfunkbranche würden durch die von Brüssel geforderte Umstellung in den nächsten Jahren Mittel von bis zu mehreren hundert Millionen Euro entzogen“, so Rohleder. Der Ansatz der Europäischen Kommission stehe damit in einem erheblichen Widerspruch zu dem sowohl national als auch europaweit angestrebten Ausbau moderner Breitbandinfrastrukturen.