Ohne gültige Einwilligung und oft auch nach expliziter Aufforderung, dies zu unterlassen, wurden Verbraucher angerufen. Vielen von ihnen wurden zudem Verträge untergeschoben.
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld in Höhe von 145.000 Euro gegen Mobilcom-Debitel verhängt. Der Mobilfunkanbieter hatte Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt und ihnen vielfach Abonnements untergeschoben. »Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt«, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann und betonte: »Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder.«
Konkret hatte Mobilcom in seinen Mobilfunkverträgen eine vorformulierte Werbezustimmung verwendet, die laut Bundesnetzagentur nicht ausreichend erkennen ließ, dass neben Werbung zu Mobilcom auch Werbung zu Angeboten von Drittanbietern zu erwarten war. Solche verschleiernden Klauseln sind jedoch verboten. Zudem hatten sich viele der Angerufenen bei der Behörde beschwert, weil sie trotz – teils schriftlicher – Untersagung der Werbeanrufe weiter kontaktiert wurden. Offenbar schaffte es Mobilcom nicht, die Daten zu Widerrufen zügig und vollständig zwischen seinen Callcentern auszutauschen.
Viele Betroffene berichteten der Bundesnetzagentur zufolge auch, nach den Werbeanrufen sei ihnen der Abschluss eines Abos – etwa für Hörbücher, Zeitschriften, Handyversicherungen, Sicherheitssoftware oder Video-on-Demand-Dienste – unterstellt worden. Dabei hatten sie die Angebote ausdrücklich abgelehnt oder lediglich um die Zusendung von Informationsmaterial gebeten. Diese »unlauteren Methoden in großem Umfang« seien bei der Festlegung des Bußgeldes erschwerend zu berücksichtigen gewesen, so die Bundesnetzagentur.