Dabei spielt es aus Sicht des Datenschutzes keine Rolle, ob es sich um ein privates Gerät oder ein Firmen-Smartphone handelt. Was zählt, ist einzig die Art der Kontakte und Daten. Um einen entsprechenden Verstoß zu begehen, reicht es also schon, wenn auf dem privaten Smartphone nur ein einziger Arbeitskontakt abgelegt ist, dessen Daten ungefragt an Clubhouse gehen. Umso größer wird die Gefahr dementsprechend, wenn das Ganze auf für beide Zwecke genutzten oder gar Firmengeräten stattfindet und ganze geschäftliche Kontaktlisten betroffen sind.
Die Firmen stehen bei Clubhouse somit erneut vor ähnlichen Problemen wie schon bei Whatsapp. Gerade die Vorbedingung der schriftlichen Einverständniserklärung aller Kontakte lässt sich in der Praxis nicht erfüllen. Theoretisch lässt sich das zwar bei Clubhouse – zumindest derzeit noch – umgehen, indem vor der ersten Nutzung die Invite-Option deaktiviert wird. Da sich das bei der privaten Nutzung von Clubhouse im Unternehmensumfeld aber kaum durchsetzen lässt, ist hier eine strikte Trennung der Konten, Daten und Kontakte geboten. Entweder physisch, indem es eigene Geräte für Business und Privates gibt. Oder technisch, indem es zwei getrennte Konten und Bereiche dafür auf einem Gerät gibt, sei es nun ein geschäftliches oder im Rahmen von BYOD genutztes Smartphone.
Manche Hersteller wie Samsung bieten entsprechende Lösungen an, der Königsweg ist jedoch Mobile Device Management (MDM). Dessen Kern sind eine klare Strategie und eine Lösung mit der ihre Vorgaben auch über die Trennung hinaus umgesetzt werden kann. Dazu empfiehlt Jan Dzulko, der mit Everphone Abo-Komplettpakete für Firmensmartphones (Phone-as-a-Service) anbietet, strikte Trennlinien. »Bei unseren Kunden haben wir vorgesorgt. Standardmäßig können kritische Apps nur im privaten Bereich installiert und genutzt werden. Das rate ich allen Unternehmen, um DSGVO-Probleme und auch saftige Bußgelder zu vermeiden.«