1996 verabschiedete die Regierung die ursprüngliche Fassung für das deutsche Telekommunikationsgesetz und legte damit die Grundlage für einen liberalisierten Markt. Zuvor hielt die Telekom das staatliche Monopol der Netzinfrastruktur und des Festnetzes. Nachdem die EU und die USA zu einer schnellen Umsetzung drängten, brachte die Regierung das neue Gesetz auf den Weg und ebnete den Markt für private Telekommunikationsanbieter.
Das Telekommunikationsgesetz regelt unter anderem den offenen Netzzugang. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass Anbieter auf die Netzinfrastruktur der Konkurrenz zurückgreifen können, um den Wettbewerb zu schützen. Denn nicht jedes Unternehmen verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, um ein eigenes Netz zu errichten.
Mit den noch theoretischen Deregulierungsplänen könnte der offene Netzzugang in einigen Regionen fallen und die Telekom und andere Betreiber mit eigener Infrastruktur wären nicht mehr verpflichtet, die Nutzung auch anderen Anbietern zu gewährleisten.