EU-DSGVO

Die Ruhe vor dem Sturm?

4. Mai 2018, 9:10 Uhr | Sabine Narloch
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Auf welche Branchen werden sich EU-DSGVO-spezifische Anfragen konzentrieren? Eine aktuelle Studie von Veritas kommt zu dem Ergebnis, dass Social-Media-Dienstleister noch vor Banken und Versicherungen anvisiert werden und Online-Dating-Dienstleister vor dem Gesundheitswesen.

Was Unternehmen am 25. Mai, wenn die EU-DSGVO in Kraft tritt, konkret erwartet, ist ungewiss. Der Anbieter für Datenmanagement in der Multi-Cloud, Veritas Technologies, rechnet jedoch damit, dass Unternehmen von Anfragen deutscher Verbraucher zu gespeicherten personenbezogenen Daten überhäuft werden. Das spiegeln zumindest die Ergebnisse einer Studie von Veritas wider. So wollen zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) Auskunft von Unternehmen darüber verlangen, welche persönlichen Daten diese von ihnen gespeichert haben. 72 Prozent der Befragten wollen ihr Recht auf Vergessenwerden unter der neuen Rechtslage ausüben.

Interessant ist, welche Branchen dabei im Fokus sein werden: Social-Media-Dienstleister (57 Prozent) noch vor Finanzdienstleistern wie Banken und Versicherungen (47 Prozent), gefolgt vom Handel (29 Prozent), Online-Dating-Dienstleistern (26 Prozent), Streaming-Dienstleistern (23 Prozent) sowie dem Gesundheitswesen (23 Prozent).

“Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung personenbezogener Daten bei Social-Media-Dienstleistern und Dritten haben dazu geführt, dass Verbraucher sich viel mehr dafür interessieren, wie Firmen ihre Daten nutzen und speichern“, sagt auch Mathias Wenig, Senior Manager Technology Sales und Digital Transformation Specialist bei Veritas.

Die treibenden Kräfte hinter ihren Anfragen wurden von Veritas wie folgt ausgemacht:

  • Ein klares Verständnis davon, welche Daten Firmen von ihnen speichern: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) wollen exakt wissen, welche personenbezogenen Daten Unternehmen erfassen und verarbeiten.
  • Mehr Kontrolle über personenbezogene Daten: 46 Prozent der Befragten fühlen sich unwohl, wenn ihre Daten auf Systemen liegen, über die sie keine Kontrolle haben.
  • Datenlecks werden Anfragen auslösen: 50 Prozent der Befragten werden ihr Recht nach Auskunft und Löschen einfordern, sobald bei einem Unternehmen, das personenbezogene Daten von ihnen gespeichert hat, ein Datenleck vorliegt.
  • Unternehmen haben Vertrauen verloren: Mehr als ein Drittel (39 Prozent) wollen ihre Datenschutzrechte ausüben, da sie den Firmen nicht zutrauen, ihre Daten effektiv zu schützen.
  • Verbraucher wollen Unternehmen auf die Probe stellen: Fast ein Drittel (32 Prozent) wollen prüfen, ob die Unternehmen ihre Rechte wertschätzen, bevor sie weiterhin mit ihnen Geschäfte machen.
  • Einige wenige Verbraucher wollen sich rächen: Vier Prozent der Verbraucher wollen ihre Rechte nur ausüben, um denjenigen Firmen zu schaden, von denen sie sich schlecht behandelt fühlen.

Die EU-DSGVO schreibt vor, dass ein Unternehmen Anfragen innerhalb eines Monats beantworten muss. Diese Frist einzuhalten mag für viele Firmen schwierig sein, da sie zu wenig über ihre Daten und deren Speicherort wissen. Laut Studie rechnen viele Verbraucher jedoch nicht damit, dass die Firmen ihre Anfragen im Sinne der Verordnung beantworten können. Die große Mehrheit (85 Prozent) meint, dass Unternehmen nicht in der Lage sein werden, alle personenbezogenen Daten zu finden und/oder zu löschen. Und 26 Prozent der Befragten erwarten, dass Firmen höchstens die Hälfte ihrer personenbezogenen Daten liefern werden

Hinweis zur Methodik: Die Studie wurde von 3 GEM im Auftrag von Veritas durchgeführt. Insgesamt wurden 3000 Personen befragt, davon 1000 aus Deutschland.

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