Dossier zur Callcenter World 2009

10. Februar 2009, 11:55 Uhr | funkschau sammeluser

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das TK-Gesetz im Überblick

Im Laufe der nächsten Monate werden Gesetze rechtskräftig, welche die Outbound-Telefonie stärker regulieren. So sollen nach dem Willen der Regierung Outbound-Calls zu Werbezwecken nur noch dann zulässig sein, wenn der Verbraucher ausdrücklich vorher eingewilligt hat. Wer diese Einwilligung nicht nachweisen kann, handelt rechtswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen

Das neue TK-Gesetz stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Callcenter. funkschau zeigt, was sie beim Telefonmarketing beachten müssen.
Das neue TK-Gesetz stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Callcenter. funkschau zeigt, was sie beim Telefonmarketing beachten müssen.
© fotolia.com (diego cervo)

Unternehmen und Betreiber von Callcentern sollten sich daher zu einigen Punkten schon einmal Gedanken machen:

  • Nachweispflicht der Einwilligung von Verbrauchern: Wer künftig Verbraucher anrufen will, braucht nach dem Willen der Regierung vorher seine Einwilligung. Mit der gestiegenen Nachfrage steigen natürlich auch die Preise für solche Datensätze.
  • Schriftform bei Verträgen und Widerrufsrecht: Wann und wie Verträge am Telefon künftig rechtsmäßig geschlossen werden, ist ebenfalls noch unklar. Aller Voraussicht nach wird es für Callcenter zwingend nötig sein, neben der einfachen Sprachaufzeichnung der Willenserklärung auch einen schriftlichen Vertrag oder zumindest eine Auftragsbestätigung mit ausführlicher Widerrufsbelehrung zu versenden.
  • Rufnummernidentifizierung: Von allen geplanten Änderungen ist das Verbot der Rufnummernunterdrückung das unumstrittenste und sinnvollste. Wer nicht vorsätzlich gaunert und betrügt, braucht seine Identität nicht verstecken. Allerdings bringt die Offenlegung der Rufnummern auch technische oder logistische Probleme mit sich.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Ein deutsches Gesetz gilt nur in Deutschland. Wettbewerber im Ausland brauchen sich, sofern es keine Rechtsabkommen mit Deutschland gibt, nicht darum kümmern.

  1. Dossier zur Callcenter World 2009
  2. Das TK-Gesetz im Überblick
  3. So finden Sie den richtigen Dienstleister
  4. Telefonhörer? Nein Danke!

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