Geforderte Verschärfung der Providerhaftung

eco-Verband kritisiert Bundesinnenminister

21. Juli 2016, 21:33 Uhr | Folker Lück
Bundesinnenminister Thomas de Maizière wünscht eine lückenlose Internet-Überwachung und verliert dabei womöglich den Rechtsstaat aus dem Auge.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert eine Versachlichung der Debatte um die Haftung für illegale Inhalte im Internet und kritisiert damit Bundesinnenminister de Maizière, der Provider stärker verantwortlich machen will.

»Auf eine Verschärfung der Providerhaftung hinzuwirken ist reine Symbolpolitik«, sagt eco-Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. »Terroristische Inhalte werden schon jetzt sofort gelöscht, wenn sie bekannt werden. Andernfalls haften Provider. Die Rechtslage ist da völlig klar«. Internet-Dienstleister verantwortlich zu machen greife deutlich zu kurz. Die Ursachen für Terroranschläge lägen in fehlender oder unzureichender Integration. Das Aufdecken und Bekämpfen von internationalen terroristischen Strukturen sei in erster Linie Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte angekündigt, Provider stärker dafür verantwortlich machen zu wollen, wenn »Straftaten in ihrem Netz stattfinden«. »Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung das Thema im Auge behält und auf Versäumnisse aufmerksam macht«, sagt Süme. »Wir müssen aber auch ganz klar feststellen: Internetunternehmen nehmen große Anstrengungen auf sich bei der Bekämpfung von illegalen Inhalten auf ihren Seiten«.

Auch im Hinblick auf die Löschung anderer illegaler Inhalte – wie rassistische oder volksverhetzende Propaganda – zeigten sich Provider überaus engagiert. Eine Haftungsverschärfung bringe hier gar nichts, da Provider in der Praxis bisweilen große Schwierigkeiten bei der Einschätzung hätten, ob es sich tatsächlich um illegale Inhalte handele. Süme weist auf die Probleme bei der Bekämpfung zum Beispiel von Hate Speech hin: »Es erfordert fundierte Rechtskenntnisse zu beurteilen, ob eine Aussage noch von der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit gedeckt ist oder schon in den Bereich der Strafbarkeit fällt. Provider können dabei niemals Entscheidungen über Grenzfälle treffen, die eigentlich Richter treffen müssen. Das geht nicht«. Das Internet lasse sich nicht mit Hilfe privater Unternehmen lückenlos überwachen. »Und das kann in einem Rechtsstaat auch nicht gewollt sein«, unterstreicht Süme.


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