Der Countdown läuft! Alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr, Unternehmen wie auch Banken, müssen ihren bisher auf Basis von DTA-Formaten betriebenen Zahlungsverkehr abschaffen und neue XML-basierte Formate einführen. Das steht fest, seit 2012 die Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsraum ("Single Euro Payments Area") zum 1. Februar 2014 verbindlich wurde.
Zusätzlich zu der Formatumstellung werden auch zahlreiche prozessuale Änderungen künftig neu geregelt. Gerade im Bereich der in Deutschland stark genutzten Lastschriften müssen sich Unternehmen mit tiefgreifenden Modifikationen auseinandersetzen. Wer glaubt, dass hier nur die alte Kontoverbindung durch die neue SEPA-Kontonummer (IBAN) ersetzt wird, irrt. Erforderliche Änderungen betreffen unter anderem: AGB-Anpassungen, die Migration alter Lastschrifteinzugsermächtigungen, die Ankündigung einer Lastschrift beim Kunden und die Einhaltung von neuen Mindestfristen für die Einreichung bei der Hausbank.