Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) sind Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 verpflichtet, ein erstes Energieaudit durchzuführen – oder alternativ eine Erklärung zur geplanten Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachzuweisen. Was dazu gehört, erklärt Stefan Hübner, COO bei Device Insight.
funkschau: Herr Hübner, der Countdown läuft, welche Möglichkeiten haben Unternehmen zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie?
Stefan Hübner: Die Richtlinie der europäischen Mitgliedsstaaten wurde in Deutschland in Form des Energiedienstleis-tungsgesetzes (EDL-G), das am 22. April 2015 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Ziel ist es, den Klimaschutz nachhaltig zu unterstützen. Somit sind Großunternehmen in Deutschland verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ihren Energieverbrauch von akkreditierten Experten überprüfen zu lassen. Das wiederum kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Entweder mittels der Durchführung eines Energieaudits durch entsprechendes Fachpersonal (nach EN 16247-1) bis zum 5. Dezember 2015, oder durch den Nachweis über die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS. Bei den beiden Letztgenannten ist die Verpflichtungserklärung der Geschäftsleitung bis zum 5. Dezember 2015 ausreichend, falls eine entsprechende Zertifizierung bis dahin noch nicht durchgeführt werden konnte.
funkschau: Was unterscheidet ein alle vier Jahre zu wiederholendes Energieaudit von einem Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder dem Umweltmanagementsystem (EMAS)?
Hübner: Beim Energieaudit nach 16247-1 handelt es sich um eine Bewertung des Ist-Zustands, die systematische den Energieeinsatz sowie den Energieverbrauch untersucht. Energieaudits werden durch akkreditierte Zertifizierer durchgeführt.
Ein Audit umfasst je Objekt die Datener-fassung, die Begehung des zu prüfenden Objekts, eine Analyse der Einflussfaktoren sowie die Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert.
Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 beinhaltet einen umfassenden und kontinuierlichen Prozess zum nachhaltigen Energiesparen. Die Einführung von ISO 50001 ist speziell für Unternehmen mit hohen Objektzahlen und beträchtlichen Energieverbräuchen, wie zum Beispiel in unserem Umfeld Filialisten, sehr interessant. Nur durch die kontinuierliche Bewertung und Maßnahmenkontrolle lassen sich Energieverbräuche tatsächlich senken und nachhaltig niedrig halten.
Kurz gefasst kann man sagen, dass sich Energieaudit und Energiemanagementsysteme konzeptionell im Bereich der Planungsschritte überschneiden, Energiemanagementsysteme darüber hinaus aber die Umsetzung von Maßnahmen und deren Überprüfung einfordern. Ein Energieaudit kann in jedem Fall als Grundlage dienen, um ein nachhaltiges Energiemanagementsystem einzuführen.