Völlig uneingeschränkt gaben die Wettbewerbshüter ihr Okay aber nicht, denn eigentlich wollte die Bundesregierung auch den Netzausbau mit der Vectoring-Technologie fördern. Diese kann die Übertragungsraten steigern, bedingt jedoch, dass »zahlreiche Anschlüsse gebündelt werden, die dann nur von einem Betreiber bedient werden können«, wie die EU-Kommission feststellt. Dadurch werde Wettbewerbern der Zugang zu einer einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen verwehrt. Die Technologie könne also keinen offenen Zugang zum Netz gewährleisten und dürfe »in staatlich geförderten Projekten vorerst nicht zum Einsatz kommen«, so die Entscheidung.
Allerdings hat die Bundesrepublik bereits angekündigt, ein Zugangsprodukt zu entwickeln, das Wettbewerbern einen uneingeschränkten Zugang zu Vectoring-Netzen ermöglichen soll. Dieses kann, wenn es fertig ist, bei der EU-Kommission eingereicht und geprüft werden, um eine staatliche Förderung auch in Vectoring-Projekten absegnen zu lassen.