Gibt es Anzeichen für Roaming-Missbrauch durch Verbraucher müssen die Provider ihre Kunden informieren und können dann leichte Aufschläge verlangen: 4 Cent pro Minute für Anrufe, 1 Cent pro SMS und 0,85 Cent pro MByte, so der Vorschlag der Kommission. Allerdings sollen die Anbieter auch Beschwerdestellen schaffen, damit Nutzer widersprechen können – als letzte Instanz in Streitfällen fungieren die nationalen Regulierungsbehörden.
»Dank des heute vorgelegten Entwurfs der Vorschriften können wir die Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 für all jene, die regelmäßig in der EU reisen, abschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Betreiber gegen einen Missbrauch der Bestimmungen gewappnet sind«, sagte Digitalkommissar Günther Oettinger.
Sollte es im kommenden Sommer durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren zu Preiserhöhungen oder anderen negativen Auswirkungen auf einem Markt kommen, sind in Abstimmung mit den Regulierungsbehörden leichte Preisaufschläge möglich. Allerdings müssen die Provider nachweisen, dass durch den Wegfall der Roaming-Tarife ihr inländisches Entgeltmodell gefährdet ist.