Apple gegen Samsung

Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1

9. September 2011, 12:49 Uhr | Elke von Rekowski
Stein des Anstoßes: das Galaxy Tab 10.1 (Archivfoto).

Schlappe für Samsung: Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung gegen Samsung bestätigt. Gegen das von Apple vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot (Aktenzeichen: 14c O 194/11) hatte Samsung Einspruch eingelegt.

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht in Düsseldorf räumte zwar Unterschiede bei der Gestaltung zwischen dem Galaxy Tab 10.1 und dem iPad 2 ein, der Gesamteindruck stimme jedoch überein. Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten. Dadurch ist es für das Unternehmen weiterhin untersaft, das Produkt »Samsung Galaxy Tab 10.1« zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen. Für das Unternehmen Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat die Kammer die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt.

Die Kammer bleibt nach dem Vergleich der Produkte der Ansicht, dass sich das Design der Produkte zu sehr ähnelt. Auch die Hinweise von Samsung auf ältere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlicht wurden, konnten das Gericht nicht überzeugen.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Samsung Electronics GmbH Samsung House

Weitere Artikel zu Apple GmbH

Matchmaker+