Bitkom zum Privacy Shield-Abkommen

Grundlage für Datentransfers in die USA geschaffen

13. Juli 2016, 8:58 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Mehr Rechte für EU-Bürger

EU-Verbraucher können sich bei Datenschutzverstößen von Unternehmen auf unterschiedlichen Kanälen beschweren, so der Bitkom:

  • Zum einen können sie sich direkt an das Unternehmen wenden, das dann innerhalb von 45 Tagen Stellung nehmen muss.
  • Die Beschwerde kann zudem über eine EU-Datenschutzbehörde eingereicht werden. Diese leitet den Verstoß an das US-Handelsministerium weiter, was wiederum das Unternehmen anschreibt. Auf eine solche Anfrage muss unverzüglich geantwortet werden.
  • Verbraucher können sich darüber hinaus ein unabhängiges Schiedsgericht anrufen, das bestimmte Sanktionen verhängen kann. Das Unternehmen legt vorher fest, welche Stelle diese Aufgabe übernehmen soll.

Grundsätzlich seien Unternehmen unter dem Privacy Shield dazu verpflichtet, effektive Mechanismen des Rechtsschutzes für EU-Bürger einzurichten. Für Verbraucher ist dieses Verfahren kostenlos. Als quasi letzte Instanz können sich EU-Bürger an das so genannte “Privacy Shield Panel” wenden.

Bei Datenschutzverstößen von US-Geheimdiensten können Bürger der Europäischen Union künftig eine Ombudsperson einschalten, die beim US-Außenministerium angesiedelt ist. Ihre Aufgabe ist es, den Sachverhalt aufzuklären und bei einem missbräuchlichen Verhalten Abhilfe zu schaffen. Die Ombudsperson kann nicht nur aktiv werden, wenn personenbezogene Daten auf Grundlage des Privacy Shield übermittelt werden, sondern auch bei der Verwendung anderer Transfermechanismen. Dazu zählen die so genannten Standardvertragsklauseln der EU und die verbindlichen Unternehmensregelungen (Corporate Binding Rules). “Damit stärkt das Privacy Shield auch die alternativen Transfermechanismen“, betont Dehmel.
 

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