Verschärfte Anti-Terror-Gesetze verbieten ab 1. Juli 2017 den Verkauf anonymer Prepaid-Karten in Deutschland. Fachhändlern und Supermärkten droht ein herber Umsatzeinbruch - und den Käufern eine Geduldsprobe. Aldi in Belgien gibt auf.
Die Bundesregierung will nicht länger akzeptieren, dass Kriminelle und Terroristen anonym oder mit falschen Namen Prepaid-Karten nutzen, um damit Straftaten zu vereinbaren und zu koordinieren. Ab Juli müssen deshalb Käufer von Prepaid-Karten einen Personalausweis vorlegen und ihre Identität ein zweites Mal nachweisen, wenn sie die Karten freischalten lassen. Das wird den Markt verändern: In fast jedem zweiten der 130 Millionen Mobilanschlüsse in Deutschland steckt heute eine Prepaid-Karte.
Das beschlossene Vorhaben zur Verbrechens-Prävention klingt zwar einleuchtend, hat allerdings einen großen Haken: Bei den beschlossenen Maßnahmen handelt es sich um eine alleinige, nationale Entscheidung Deutschlands. In verschiedenen EU-Staaten wie etwa in den Nachbarländern Österreich und Niederlande sowie außerhalb der EU können sich Terroristen weiterhin ganz legal mit anonymen Prepaidkarten eindecken. Solange es Bundesinnenminister Thomas de Maizière nicht gelingt, zumindest EU-weit eine vergleichbare Regelung zu erreichen, gibt es also eine Menge Alternativen für Kriminelle.
Während der Nutzen der neuen Regelung also eher fraglich ist, wird sich die künftig deutlich kompliziertere Legitimationsüberprüfung auf das Geschäft der Provider, Grossisten und Fachhändler spürbar negativ auswirken. Händler, die auch in Zukunft Prepaid-Karten anbieten wollen, müssen sicherstellen, dass die Käufer identifiziert werden. Gesetzeskonform umgesetzt, wird dieses Verfahren nach Schätzung von Experten mindestens fünf bis zehn Minuten in Anspruch nehmen.