Was kosten diese Dienste?
Einige Anbieter verzichten auf eine Grundgebühr und stellen für jede Ortung einen kleinen Betrag (bis zu einem Euro) in Rechnung. Andere verlangen einen jährlichen Pauschalbetrag, der bereits eine bestimmte Anzahl von Ortungen enthält. Die gerätebasierten Dienste sind in der Regel kostenfrei. Allerdings fallen Verbindungskosten an, deren Höhe von den jeweiligen Mobiltelefon-Verträgen sowie vom individuellen Nutzerverhalten abhängen.
Müssen die Kinder darüber informiert werden?
Eltern sollten möglichst mit Ihrem Kind darüber sprechen, wenn sie Ortungsdienste nutzen. So schaffen Eltern Vertrauen und Verständnis. Eine Möglichkeit, für noch mehr Transparenz zu sorgen ist, die Kinder nach einer Lokalisierung per SMS benachrichtigen. Einige Portale bieten einen automatisierten Versand der SMS an.
Wie ist der grundsätzliche Rechtsrahmen?
Um der Gefahr eines Missbrauchs dieser Dienste zu begegnen, muss ein Handy-Nutzer einer möglichen Ortung seines Gerätes zustimmen. Dazu sendet er eine Einwilligung per SMS direkt von seinem Mobiltelefon aus. Bei Kindern ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Durch eine Sperr-SMS lässt sich das Okay jederzeit wieder aufheben. Gesetzgeber und Mobilfunknetzbetreiber arbeiten aktuell an weiteren Schutzmechanismen, um eine widerrechtliche Überwachungen weitestmöglich auszuschließen.