funkschau: Da das Geschäftsmodell des Cloud-Computing noch relativ neu ist, werden auch die Vertragsvereinbarungen mit dem Cloud-Anbieter jeweils neu verhandelt. Welche Aspekte sollten dabei auf jeden Fall berücksichtigt werden?
Wieland: In der Vereinbarung mit dem ausgewählten Cloud-Anbieter sollten die Leistungen und die zugesicherte Verfügbarkeit der Dienste definiert sein. Außerdem sollten beide Parteien festhalten, wie bei einer Verletzung durch den Anbieter beziehungsweise den Nutzer zu verfahren ist. Wenn zum Beispiel die erforderlichen Daten nicht zugänglich sind oder der Nutzer mehr Ressourcen nutzt als vereinbart, so muss dies entsprechend in der Vereinbarung geregelt sein. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Rückgabe der Daten an den Nutzer bei Vertragsende, Veräußerung des Anbieters an einen Dritten oder bei Insolvenz. Die Daten müssen dann sicher und vollständig an das Unternehmen zurückgeführt werden. Die Bitkom hat zu diesem Thema auch einen Leitfaden mit einer Checkliste für die Ausfertigung der Vertragsvereinbarungen erstellt.