Während Unternehmen rechtlich dazu gezwungen werden können, auf den Einsatz starker Verschlüsselung zu verzichten oder den Strafverfolgungsbehörden Einsicht in alle Benutzerdaten zu geben, sind Cyber-Terroristen nicht dazu verpflichtet.
Entsprechend wird der „Rest der Welt“ in Sachen Verschlüsselung geschwächt, während Cyber-Kriminelle einfacher auf diese Daten zugreifen können – ebenso wie die Strafverfolgungsbehörden. Schließlich liegt der Zweck, außerhalb der Gesetze zu arbeiten, gerade darin, alles tun zu können, um seine Ziele zu erreichen. Das bedeutet, dass die neuen Vorschriften es auch Cyber-Terroristen vereinfachen, ihren „Job“ zu erledigen. Dagegen wird der durchschnittliche Nutzer nur ein unbeteiligter Zuschauer oder unschuldiges Opfer im Krieg um Sicherheit und Datenschutz sein.
Die Gesetzgebung
Die Staaten möchten zwar einzeln oder gemeinsam neue Vorschriften gegen Cyberterrorismus verabschieden. Jedoch wird einigen der vorgeschlagenen Entwürfe die Verletzung grundlegender Datenschutzrechte sowohl von Unternehmen als auch Privatleuten vorgeworfen.
Wenn man die richtige Balance zwischen Überwachung und Privatsphäre finden möchte, ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit nötig, um den geeigneten Rechtsrahmen zu finden. Dieser soll Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung cyberterroristischer Aktivitäten unterstützen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten.
Diese Debatte wird sich über das ganze Jahr 2016 hinweg fortsetzen. Dabei werden einige Vorschläge verworfen, welche die Privatsphäre verletzen. Insgesamt ist aber die weitere enge Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor von entscheidender Bedeutung, um den richtigen gesetzlichen Rahmen festzulegen, der sowohl die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit als auch die Verbraucherrechte gebührend berücksichtigt.