Längst geht es Schüler nicht mehr um die Tauschprämie, es geht um Grundsätzliches. Bei genauer Betrachtung um Sachbeschädigung fremden Eigentums, wo auch immer entstanden, von wem auch immer verursacht. Denn der ehemalige IT-Lehrer hat sich sein Galaxy S9 Plus genauer angeschaut, die nur lose verklebte Rückwand gelöst und festgestellt: der Akku fehlt. Jetzt will er es genau wissen. Schüler schickt das Gerät bei einem Reparaturdienstleister ein. Der baut einen neuen Akku ein und siehe da: Schülers Altgerät funktioniert wie zuvor einwandfrei. Per Video hat er alles dokumentiert. Ende gut, alles gut? Nein.
Mentaler Schaden
Es sind neue Schäden entstanden. Keine technischen, eher mentale, die einen sensiblen Menschen wie Schüler wie jene Kunden aussehen lässt, die es freilich auch gibt, die tatsächlich defekte Geräte gegen Geld eintauschen wollen. Im unpersönlichen Online-Handel sinken Hemmschwellen doch auf beiden Seiten: Fake-Shops kassieren, verschicken aber nichts. Schmerzfreie Verbraucher retournieren Steine statt Ware und pochen auf gesetzlichen Widerruf des Kaufs.
Zu dieser Kategorie wird man den ehemaligen IT-Lehrer Jens Schüler nicht zählen dürfen. Was ihn am meisten ärgert ist die Selbstverständlichkeit, mit der er hingestellt wird, ein defektes, nicht zum Prämienbezug zugelassenes Smartphone verschickt zu haben. „Man unterstellt mir doch Betrug“, sagt er kopfschüttelnd.
Das mag Schüler so interpretieren, 1&1 jedenfalls behauptet das nicht von diesem Kunden, sondern schickt uns zu diesem Fall nachfolgende Erklärung, die, das sei zur Enttäuschung vorweggenommen, keine Aufklärung leistet. Wir raten dem netten, pensionierten Herrn Schüler sich lieber nicht weiter aufzuregen und gewinnen am Ende den Eindruck, es könnte klappen. Hätte Jens Schüler nicht das Telefonat mit ICT CHANNEL so beendet: „Die schulden mir noch einen Akku für mein altes Galaxy-Smartphone“.
Die Pressestelle von 1&1 erläutert gegenüber ICT CHANNEL
„Wir sind im stetigen Austausch mit unserem Dienstleister, der uns den Eingang der Geräte inkl. Gerätetyp bestätigt. Der äußerliche Zustand des Geräts wird nicht bewertet. 1&1 ist damit der einzige Anbieter in Deutschland, der den allgemeinen Gebrauchszustand der Altgeräte nicht bewertet und eine Prämie unabhängig vom Zustand der Altgeräte auszahlt.
Unser Dienstleister prüft lediglich, ob das Altgerät die wenigen genannten Bedingungen erfüllt. Erfüllt das Altgerät diese nicht, wird es dem Kunden mit Angabe des Grundes für die Ablehnung zurückgeschickt. Ein Prüfbericht ist daher nicht erforderlich.
Bezüglich der Haftung ist es bei 1&1 sehr kundenfreundlich geregelt: Sollte der Kunde uns melden, dass das Gerät nicht beim Dienstleister angekommen ist, benötigen wir lediglich den Einsendebeleg bzw. eine unterschriebene Verlustmeldung. Danach erhält der Kunde die vollständige Prämie.
In Ihrem geschilderten Fall ist ein Gerät mit einem verformten bzw. aufgeblähten Akku eingegangen. Unser Dienstleister hat uns die Einlieferung bestätigt und zurückgemeldet, dass das Gerät aufgrund eines Akku-Defekts die Bedingungen zum Erhalt der Prämie nicht erfüllt.
In unseren Bedingungen ist vermerkt, dass das Altgerät im Falle von sichtbaren Akkuschäden aus Sicherheitsgründen nicht an den Teilnehmer zurückgesendet werden kann. Auf Anweisung von 1&1 hat unser Dienstleister aus sicherheitstechnischen Gründen den Akku des Altgeräts entfernt, um das Gerät ohne Sicherheitsrisiken an den Kunden zurückschicken zu können.
In dem beschriebenen Fall ist nicht nachzuvollziehen, ob sich der Akku während des Transports vom Kunden zum Dienstleister durch eine unzureichende Transportsicherung verformt bzw. aufgebläht hat oder der Defekt bereits vor dem Versand bestand. Aus Kulanz haben wir dem Kunden die Tauschprämie von 90 Euro ausbezahlt.“