Hinzu kommt, dass die Datenschutzkonformität allein durch eine Verschlüsselung der Daten noch nicht erreicht wird. Viele weitere Faktoren spielen eine Rolle. So benötigen M2M-Dienstleister zur Erbringung ihrer Service-Leistungen zumeist gleich mehrere Partner – von den Mobilfunkprovidern über Messstellen- und Abrechnungsdienstleister bis hin zu den Betreibern von Rechenzentren. Dementsprechend müssen auch die Prozesse mit den angebundenen Partnern in Form von detaillierten Datenverarbeitungsabkommen abgesichert werden. Diese und andere Datenschutzvorkehrungen müssen geplant, implementiert und nachhaltig kontrolliert werden. Dafür ist ein weitreichendes Verständnis der Wertschöpfungsarchitektur und der Speichermedien erforderlich.
In Folge dessen wird mitunter nicht nur das BDSG gebrochen, sondern auch andere Gesetze wie das Telekommunikations- oder das Telemediengesetz. Das kann zu empfindlichen Strafen für die einzelnen Unternehmen führen. Auch deshalb wird das Thema Datenschutz wie etwa bei der Vorratsdatenspeicherung in Öffentlichkeit und Politik immer heißer diskutiert. „Die Datenschutzkonformität von M2M-Unternehmen ist die Basis für eine vertrauensvolle, langfristige und verlässliche Partnerschaft zu Kunden und Mitarbeitern“, gibt Martin Balve zu bedenken. „Durch eine stringente Datenschutzausrichtung der M2M-Lösungen sichern Unternehmen somit nicht nur den eigenen Ruf, sondern nutzen der gesamten M2M-Industrie“, hebt Balve den positiven Effekt für alle hervor.
Im Idealfall werden die Daten in den eingesetzten M2M-Systemen folglich nicht nur sparsam und mit zulässigem Verwendungszweck ausgetauscht, sondern auch gleichzeitig effektiv geschützt. Mit dem richtigen Know-how und entsprechender Lösungsarchitektur können Prozesse und Systeme auf Basis von Regelprozessen die erreichte Datenschutzkonformität eigenständig aufrecht erhalten. Werden die gesetzlichen Datenschutzanforderungen im operativen Betrieb dagegen nicht berücksichtigt, hat nicht nur das betroffene Unternehmen ein Problem. (MK)