Apple weigert sich nun jedoch, für den Schadensfall Garantie zu leisten. Die Begründung: Das iPhone sei nur für Temperaturen zwischen null und 35 Grad tauglich, wie auch aus den Spezifikationen des Geräts hervorgehe. In jedem Fall scheint man sich bei Apple jedoch deutlich mehr Gedanken über Hitze als über Kälte gemacht zu haben: So gibt das iPhone bei zu hohen Temperaturen eine Warnung ab, für Kältegrade existiert ein entsprechender automatischer Warnmechanismus dagegen nicht.
Dennoch stehen die Chancen der norwegischen iPhone-Nutzerin auf Entschädigung nicht schlecht. So sieht das Konsumentenrecht des Landes vor, dass Hersteller garantiepflichtig sind, wenn ein Gerät beim Betrieb unter »normalen Bedingungen« einen Schaden erleidet. Und Minustemperaturen gehören in dem skandinavischen Land zwischen November und März sogar tagsüber zur regelmäßigen Normalität.