Regionales Roaming geplant

Neue Versorgungsauflagen bei 5G-Mobilfunk

9. November 2018, 9:55 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Keine hundertprozentige Abdeckung

Für ein begrenztes regionales Roaming wäre noch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im kommenden Jahr notwendig. Die Bundesnetzagentur will Ende November die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen.

Neben dem regionalen Roaming wurden laut Kreisen zwischen Politik und Netzagentur weitere Versorgungsauflagen besprochen, etwa für Autobahnen, Bundesstraßen und die Schiene. Daneben geht es um die Übertragungsgeschwindigkeit. Zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen solle es Sanktionsmöglichkeiten geben.

Ein erster Entwurf der Netzagentur zu den 5G-Vergaberegeln war in der Politik auf breite Kritik gestoßen, dabei ging es vor allem vor um die Flächenversorgung. Viele Politiker aus Regierung und Opposition forderten eine komplette Abdeckung der Fläche mit 5G-Netzen. Provider wie die Deutsche Telekom verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Abdeckung der Fläche in Deutschland wirtschaftlich unsinnig und technisch nicht notwendig sei.


  1. Neue Versorgungsauflagen bei 5G-Mobilfunk
  2. »Industriepolitisches Desaster«
  3. Keine hundertprozentige Abdeckung

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