Router-Angriff im November

Polizei setzt verdächtigen Telekom-Hacker fest

23. Februar 2017, 14:04 Uhr | Elke von Rekowski
Im Fall um die gehackten Telekom-Router gibt es eine Festnahme.
© Fotolia/B. Wylezich

Im Fall um die massive Angriffswelle auf Telekom-Kunden im vergangenen November hat die Polizei jetzt einen dringend Tatverdächtigen in London festgenommen.

Durch einen massiven Angriff auf Internetzugangsrouter im vergangenen November konnten mehr als 1.000.000 Telekom-Kunden ihren Internetanschluss nicht mehr nutzen. Die Folge waren unter anderem Ausfälle von Internet- und Telefoniediensten der betroffenen Anschlüsse. Jetzt wurde 29 Jahre alter Brite an einem Londoner Flughafen von Einsatzkräften der britischen National Crime Agency (NCA) festgenommen. Er soll den den Angriff im November durchgeführt haben. Dem Verdächtigen wird Computersabotage in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Ziel der Angriffswelle soll gewesen sein, die Router zu übernehmen und in ein vom Beschuldigten betriebenes Bot-Netz zu integrieren. Das Bot-Netz soll der Beschuldigte im Darknet gegen Entgelt für beliebige Angriffsszenarien wie beispielsweise sogenannte DDoS-Angriffe angeboten haben.

Die Festnahme erfolgte aufgrund eines von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) und der Staatsanwaltschaft Köln erwirkten europäischen Haftbefehls. Die Ermittlungen werden durch das Bundeskriminalamt (BKA) geführt, das in enger Kooperation mit den britischen Strafverfolgungsbehörden die Festnahme des Beschuldigten in England vorbereitet hatte. Beamte des Bundeskriminalamtes sind vor Ort in die weiteren Ermittlungen eingebunden. Die Telekom AG arbeitete von Beginn an mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Technische Unterstützung leistete zudem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei der Analyse der verwendeten Schadsoftware.

Das Gesetz sieht für eine vollendete Computersabotage im besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre vor. Die Strafe kann aufgrund des Versuchs gemildert werden. Der Verdächtige soll nach Deutschland ausgeliefert werden.


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