Im Patentstreit mit Apple vor dem Münchner Landgericht hat Qualcomm noch einmal nachgelegt. Wegen des Verstoßes gegen das Verkaufsverbot für einige iPhone-Modelle fordert der Chiphersteller jetzt Zwangsgelder oder die Inhaftierung des Apple-Chefs.
Schon seit mehr als zwei Jahren tobt inzwischen der Patentstreit zwischen den einstigen Partnern Qualcomm und Apple und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Danz im Gegenteil artet die Auseinandersetzung immer mehr aus, wie sich aktuell besonders deutlich bei mehreren Prozessen vor dem Landgericht München zeigt. Dort hatte Qualcomm im Dezember unter der Auflage der Hinterlegung von rund 1,3 Milliarden Euro als Sicherheit ein Verkaufsverbot für die iPhone-Modellreihen 7,8 und X erreicht, weil diese ein Qualcomm-Patent zur Reduzierung des Stromverbrauchs nutzen sollen. Während Qualcomm vermeldete, die Sicherheit wie gefordert hinterlegt zu haben, nahm Apple die betroffenen Modelle zwar aus seinen eigenen Stores und dem Onlineshop, kündigte aber zugleich Berufung an und versicherte den Kunden, dass die iPhones über die mehr als 4.000 Vertragspartner im Handel und bei den Providern dennoch weiterhin verfügbar sind.
Deshalb legt Qualcomm nun nach und fordert per einstweiliger Verfügung und weiteren Eingaben eine vollumfängliche Umsetzung des Verbots samt der Unterlassung der Aussagen, dass die Geräte über die Partner weiter bezogen werden können. Nach Ansicht von Qualcomms Chefjuristen Don Rosenberg soll das Landgericht seine Entscheidung jetzt durchsetzen, indem es eine Strafzahlung gegen Apple verhängt oder im Falle der weiteren Zuwiderhandlung auch den Chef des Unternehmens, Tim Cook, inhaftieren lässt. Dabei ist die juristische Ausgangslage zumindest bei den Verkäufen über Reseller allerdings nicht ganz so einfach. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass Apple die Geräte nicht selbst an die Partner liefert, sondern sich Zwischenhändlern bedient. Wenn diese die Geräte wiederum aus dem Ausland beziehen oder selbst dort sitzen, ist fraglich, inwieweit das Verkaufsverbot hier überhaupt greift. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig klar, ob Qualcomm seine Forderungen wirklich durchsetzen kann.
Gleichzeitig musste Qualcomm diese Woche außerdem bei vier weiteren Patentklagen eine Schlappe einstecken, die vom Landgericht München abgelehnt wurden. Dabei ging es unter anderem um die auf iPhones genutzte interne Suchfunktion »Spotlight«, die nach Qualcomms Sichtweise auf eigenen Patenten beruht, während Apple dies bestreitet.