Die Situation in der Bundesrepublik ist ähnlich wie in den USA. Im Telekommunikationüberwachungsgesetz ist genau geregelt was unser Geheimdienst (BND), der Verfassungsschutz oder ein Staatsanwalt mit richterlichen Beschluss innerhalb der BRD abhören, aufzeichnen und auswerten darf. Es dürfte damit klar sein, dass genau die gleiche Hintertür in den Kommunikationssystemen genutzt wird. Die Zusammenarbeit zwischen den USA und der BRD ist in diesem Bereich perfekt.
Da die Kommunikation in das Ausland nicht so gut geschützt ist wie die inländische, kann und wird diese grundsätzlich aufgezeichnet und ausgewertet. Wissenswert ist außerdem, dass die E-Mail- und SMS-Kommunikation nicht grundsätzlich durch das Briefgeheimnis geschützt ist und deshalb vollautomatisch überwacht wird. Allein 2012 wurden über 37 Millionen versendete E-Mails und SMS näher untersucht und in Folge etwa 300 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet – das vermutlich bekannteste davon gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe.
Das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt für Kommunikationssysteme jeder Art (mit oder ohne Verschlüsselung) ein BSI-Zertifikat. Ohne dieses BSI-Zertifikat darf keine deutsche Behörde ein solches System kaufen. Doch das Zertifikat bedeutet keinesfalls, dass es sich um besonders sichere Technik handelt.
Heutzutage ist die Backdoor großen Geheimdiensten weltweit bekannt und im Einsatz. Schuld daran sind massive Fehleinschätzungen seitens der Vereinigten Staaten beziehungsweise deren Computerindustrie in den vergangen Jahrzehnten. Dort wurden besonders viele hochqualifizierte Mitarbeiter aus Asien angeworben, vor allem aus China und Japan.
Zielgerichtet wurden so bestens vorgebildete Mitarbeiter in bestimmte US-Firmen eingeschleust, die einzig den Auftrag hatten, sich Wissen im Bereich der Kommunikations- und Backdoor-Technologie anzueignen, um nach kurzer Zeit nach Hause zurückzukehren. Angeblich wurden sogar die Familien der Arbeiter vom Staat als Druckmittel benutzt.